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IBI aktuell

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzent*innen und -verbraucher*innen innerhalb eines bestimmten Gebiets. Ziel der Gemeinschaft ist die gemeinsame Nutzung des lokal erzeugten Stroms über das öffentliche Verteilnetz.

Seit Januar 2026 ermöglicht das neue Stromgesetz Haushalten und Unternehmen, sich zu einer LEG zusammenzuschliessen. Obwohl der Strom, meist aus Photovoltikanlagen, über das öffentliche Netz verteilt wird, gelten dafür vergünstigte Konditionen.

Die Gemeinde-LEG – einfach und unkompliziert

So funktioniert die Gemeinde-LEG

Mit dem Produkt «Gemeinde-LEG» bietet die IBI eine einfache Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Für jede Gemeinde – Matten, Interlaken und Unterseen – hat die IBI eine eigene lokale Elektrizitätsgemeinschaft ins Leben gerufen und stellt diese als zentralen Marktplatz für Produzent*innen und Verbraucher*innen zur Verfügung.

Produzent*innen erhalten im Vergleich zum normalen Rückliefertarif durchschnittlich 2,5 Rp./kWh mehr für den in die LEG eingespeisten Strom. Verbraucher*innen zahlen 1,6 Rp./kWh weniger Netzkosten für den innerhalb der LEG verbrauchten Strom.
  • Produzent*innen erhalten im Vergleich zum normalen Rückliefertarif durchschnittlich 2,5 Rp./kWh mehr für den in die LEG eingespeisten Strom.

  • Verbraucher*innen zahlen 1,6 Rp./kWh weniger Netzkosten für den innerhalb der LEG verbrauchten Strom.

  • Alle Teilnehmenden bleiben anonym – fair und transparent.

Produzent*innen können ihren Überschussstrom unkompliziert in die LEG einspeisen – ohne eigene Gründung, ohne Aufwand für Abrechnung oder gesetzliche Vorgaben. Sie profitieren von einem höheren Ertrag als bei der normalen Rücklieferung ins Netz und vom guten Gefühl, die Energie direkt den Mitbürger*innen zur Verfügung zu stellen – ohne dass sie sich um ausreichend Teilnehmende kümmern zu müssen.


Verbraucher*innen wiederum erhalten lokalen Strom zu fairen Bedingungen und unterstützen so die Gemeinschaft. Die IBI sorgt für die regulatorischen Rahmenbedingungen und eine transparente Abrechnung – sicher, einfach und zuverlässig. So entsteht eine starke Energiegemeinschaft, die nachhaltig wirkt und allen zugutekommt.

 

Die Messung und Abrechnung des LEG-Stroms erfolgt dank intelligenten Stromzählern (Smart Meter) der IBI unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Solarstrom kann ins Netz der IBI eingespeist und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden. 


Anmeldung

Anmeldungen für die Gemeinde-LEG sind seit 1. Januar 2026 möglich.

Mit der Anmeldung bis zum 31. März 2026 nehmen sie ab dem 1. April 2026 am Gemeinde-LEG teil. Die erste Abrechnung mit LEG-Strom erhalten sie per 30. Juni 2026.


Die private LEG

Die Gründung einer privaten LEG ist möglich, aber komplex.

Wer eine private LEG gründen und betreiben will, ist verantwortlich für

  • die Suche nach Teilnehmenden

  • die korrekte Verrechnung der gesamten Strombezüge innerhalb der LEG

  • die Einhaltung des Verhältnisses zwischen Produktionsleistung der PV-Anlage und der Anschlussleistung aller Teilnehmenden

  • Meldung der LEG sowie Veränderungen der Teilnehmerschaft an die IBI