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IBI aktuell

Stehen Sie vor der Umsetzung eines Bauvorhabens oder planen Sie einen Event? Wir unterstützen Ihr Vorhaben mit einer zuverlässigen und sicheren Stromversorgung.


Produkteblatt Strom Temp

Für den Anschluss von temporären Anlagen im Verteilnetz der IBI.


Informationen zum Ablauf

Bestellung
 
Der/die Auftraggeber/-in beauftragt einen konzessionierten Elektroinstallateur, eine Installationsanzeige zu erstellen und diese mindestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Montagetermin per Branchensoftware ElektroForm15 an die IBI einzureichen (es gilt das Einreichedatum der Installationsanzeige).
 
Expressbestellung
 
Expressbestellungen führt die IBI gegen einen Zuschlag von CHF 250.00 pro Bauanschlusszählerkasten (mit max. 100 Ampère) aus. Die IBI installiert den Bauzählerkasten innerhalb von fünf Arbeitstagen, sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Anschlusspunkt, Art des Netzanschlusses
 
Der Anschlusspunkt wird aufgrund der Netzsituation durch die IBI bestimmt. Der definitive Standort des Bauanschlusszählerkasten ist bauseits abzuklären und dem Elektroinstallateur mitzuteilen. Ab dem Bauanschlusszählerkasten erfolgt die Installation bauseits bis zum gewünschten Strombezugsort. Allfällige Querungen müssen bauseits und auf Kosten der Bauherrschaft erstellt werden. Die Installationen sind nach den anerkannten Regeln der Technik durch einen konzessionierten Elektroinstallateur zu erstellen. Kandelaber dürfen nicht als Tragwerk benützt werden.
 
Auswahl der Produktqualität beim Strom
 
Die IBI liefert standardmässig BödeliBlaustrom, sofern auf der Installationsanzeige keine andere Produktqualität angeben wird.
 
Inbetriebsetzung der Installation
 
Die Inbetriebsetzung der Baustellen- oder Eventinstallationen (Anschluss an den Bauanschlusszählerkasten, Einsetzen der NH-Sicherungseinsätze im Sicherungslasttrennschalter, Drehsinnprüfung, Isolationswert etc.) darf nur durch den verantwortlichen Elektroinstallateur erfolgen. Die Lieferung der NH-Sicherungseinsätze erfolgt bauseits. Der Installateur verrechnet seine Aufwendungen direkt dem Auftraggeber.
 
Sicherheitsnachweis
 
Für die Bau- oder Eventinstallation muss seitens Elektrounternehmen ein Sicherheitsnachweis erstellt werden. Zudem ist für jede Baustelleninstallation, welche länger als 6 Monate im Betrieb ist, zusätzlich durch eine unabhängige Kontrollinstanz ein Sicherheitsnachweis einzureichen.
 
Haftung
 
Für die gelieferte Energie sowie allfällige Gebühren und Schäden haftet der Kunde bis zur Ablesung am Ende der Energieabgabe.
Sollten durch die Installation unzulässige Netzrückwirkungen oder Störungen in der Datenübermittlung auftreten, kann die IBI den Netzanschlusspunkt Verschieben. Für die dadurch entstehenden Aufwände haftet der Auftraggebende.
 
Kosten und Verrechnung
 
Die IBI verrechnet ihre Aufwendungen gemäss dem entsprechenden Produkteblatt. Zusätzliche Leistungen werden nach den gültigen Regieansätzen der IBI verrechnet.
 
Demontage der Installation
 
Die Demontage zum gewünschten Zeitpunkt muss schriftlich vom Auftraggebenden ausgelöst werden. Er verantwortet, dass die konzessionierten Elektroinstallateure die Baustelleninstallation bis zum Bauanschlusszählerkasten zurückbauen. Die IBI demontiert anschliessend den Bauanschlusszählerkasten vor Ort und prüft diesen auf allfällige Beschädigungen. Beschädigungen welche durch unsachgemässen Gebrauch verursacht wurden, werden dem Auftraggebenden in Rechnung gestellt. Bauanschlusszählerkästen müssen spätestens nach fünf Jahren demontiert werden.  
Achtung: Ist die Baustelleninstallation bis zum Bauanschlusszählerkasten installationsseitig nicht rückgebaut, nimmt die IBI aus Haftungsgründen keine Demontage vor. Die daraus entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebenden.
 
Ergänzende Bestimmungen
 
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IBI für den Netzanschluss und die Netznutzung sowie die Werkvorschriften BE/JU/SO (WV) www.werkvorschriften.ch  
Die IBI kann die Preise unter Berücksichtigung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben einseitig festlegen. Preisanpassungen bedürfen keiner Kündigung des Vertrags.
 

Kontakt IBI

Adrian Schär
Telefon +41 33 826 30 02
E-Mail