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IBI aktuell

Die IBI erachten die Richtlinien des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) als technische Vorschriften und damit als gesetzliche Grundlage.


Hausinstallationen im Versorgungsgebiet dürfen nur durch fachkundige Installateure ausgeführt werden, die Inhaber einer Installationsberechtigung sind.

Alle Installationsarbeiten (Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Auswechslungen) sind vom Installateur mittels des IBI-Meldeformulars anzumelden. Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Ausführungsbewilligung begonnen werden.
 

Definition Hausinstallation

Als Hausinstallation werden alle Leitungen und Anlageteile nach dem Absperrhahn bezeichnet.
 

Kontrollen

Die IBI prüfen die errichteten Hausinstallationen. Zu diesem Zweck können sie während den laufenden Arbeiten und jederzeit nach der Inbetriebsetzung Kontrollen durchführen.

Die IBI übernehmen durch die Prüfung keine Gewähr für die vom Installateur ausgeführten Arbeiten oder für installierte Apparate. Installateure und Lieferfirmen werden von ihrer Haftung nicht entbunden.

Der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass seine Installation den Vorschriften entsprechend erstellt, unterhalten und Instand gestellt wird. Er ist für die einwandfreie Funktion seiner Anlage verantwortlich.

Der schriftlichen Aufforderung zur Behebung von fehlerhaften Hausinstallationen ist in jedem Fall Folge zu leisten (sofern vorhanden innerhalb der von den IBI festgelegten Frist).
 

Kosten

Die Hauseigentümer haben die Hausinstallationen auf eigene Kosten zu erstellen und zu unterhalten.
 

Kontrollrecht

Die IBI haben ein Kontrollrecht über alle Hausinstallationen. Zu diesem Zweck muss Zutritt zu allen Anlagen gewährt werden.


Periodische Kontrolle / Sicherheitskontrolle

Die IBI schreiben verbindlich vor, dass Gasanlagen periodisch kontrolliert und wenn nötig instandgesetzt werden. Dies unter Anerkennung der Richtlinien des SVGW.

Die IBI als Gasversorgerin initialisiert und überwacht den Vollzug dieser periodischen Kontrolle.
 

Die Sicherheitskontrolle mit zusätzlicher Druckprobe der Gasleitungen erfolgt alle 14 Jahre.


Verantwortlichkeiten

GasbezügerHauseigentümerBerechtigter
Installateur
Gasversorger (IBI)
Unterhalt und Instandhaltung von Hausinstallationen  
Hausanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung   
Technische Prüfung der Gebäudeinstallation   
Meldepflicht bei sämtlichen Neuinstallation   
Meldepflicht sämtlicher Aenderungen und Erweiterungen   
Meldepflicht bei Handänderung   
Meldepflicht bei Mieterwechsel  
Betrieb und Unterhalt  
Wartung und Instandhaltung  

Kontakt

Steven Brauer

Fachperson Installationskontrolle Gas/Wasser
+41 33 826 74 70
E-Mail


Installationsberechtigungen Erdgas

Nicht fachgerecht erstellte Erdgasinstallationen können erhebliche Schäden verursachen oder sogar lebensgefährlich sein.
 

Hausinstallationen und deren Reparaturen, Erweiterungen oder Abänderungen dürfen deshalb ausschliesslich durch installationsberechtigte Fachfirmen ausgeführt werden.