ZEV Komfort
So funktioniert ZEV Komfort
Beim Produkt ZEV Komfort müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. IBI vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb der ZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird innerhalb von 40 Tagen der ZEV-Vertretung gutgeschrieben.
Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV beachten
Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung
Die Gründung einer ZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden
Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom fest.
Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleibt Sache der ZEV-Vertretung
Das ZEV Modell erfordert in jedem Fall eine PV-Produktionsmessung
Vorteile von ZEV Komfort
Günstigere Strompreise für die ZEV-Teilnehmenden
Keine eigene Messinfrastruktur nötig
Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI
Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet
Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso
Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen
Günstigere Strompreise als vom Energieversorgungsunternehmen
Einmalige Kosten für das Einrichten des ZEV
CHF exkl. MWST | CHF inkl. 8,1 % MWST | |
Grundpreis pro ZEV | 300.00 | 324.30 |
Grundpreis pro Teilnehmenden | 80.00 | 86.50 |
Monatliche Kosten
CHF exkl. MWST | CHF inkl. 8,1 % MWST | |
Messkosten pro Zähler | 8.00 | 8.65 |
Abrechnungsdienstleistung + Inkasso | 4.00 | 4.30 |
Hausanschlusskasten HAK
Gebäude- / Rücklieferungszähler der IBI
Produktionszähler der IBI
Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom
Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert
ZEV Vertretung
Wohnungszähler (Smartmeter) der IBI
ZEV Teilnehmende
IBI-Rechnung an den ZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des gewünschten Stromprodukts (bspw. Bödeli Grünstrom). Alle ZEV Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt. IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.
Rechnungsstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden über deren individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage.
Gutschrift an die ZEV-Vertretung