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IBI aktuell

Unsere Dienstleistungen reichen von der einmaligen Beurteilung und Entnahme von Trinkwasserproben bis hin zur langjährigen Betreuung und Sicherstellung Ihres internen Wassernetzes.

Unter das Lebensmittelgesetz fallen nicht nur öffentliche Wasserversorgungen, sondern auch Inhaber*innen und Betreiber*innen von Kalt- und Warmwasserinstallationen in Ferienwohnungen, Schulhäusern, Turnhallen und Schwimmbädern, öffentlichen Gebäuden, Hotels oder Restaurationsbetriebern. Sie gelten als Betreiber eines Lebensmittelbetriebes und sind somit haftbar gegenüber ihren Verbraucher*innen oder Mieter*innen.

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