Menu

IBI aktuell

mangellage_beitrag.jpg

FAQ Strom

Als Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen wir die zuverlässige Stromversorgung unserer Haushalts- und Markt-kund*innen in der Region sicher. Wir produzieren und beschaffen rechtzeitig die Menge Strom, die unsere Kund*innen benötigen. Die IBI beschafft rund 85% der Energie am Markt. Den Rest produziert die IBI in eigenen Wasserkraftwerken und Photovoltaikanlagen. Die am Markt eingekaufte Energie ist bereits für die nächsten Jahre beschafft. Wenn es allerdings zu einer Strommangellage kommen sollte, so wird jedes EVU in der Schweiz gleichermassen davon betroffen sein.
 

Die IBI ist für den Fall einer Strommangellage vorbereitet und hat dazu eine Taskforce eingesetzt. Zudem sind wir in engem Austausch mit Ostral, der zuständigen Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen.

Der Bundesrat muss bei einer Strommangellage entsprechende Massnahmen per Verordnung einleiten und die «Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen» OSTRAL wird vom Bund aktiviert und beauftragt gestaffelt folgende Massnahmen durchzuführen:


1. Stufe - Stromeinsparungen auf freiwilliger Basis
2. Stufe - Verbote und Verbrauchseinschränkungen
3. Stufe - Kontingentierung für Grossverbraucher
4. und letzte Stufe - Zyklische Abschaltungen 

Es gibt eine Vielzahl an Energiesparmassnahmen, welche von allen Personen bereits jetzt umgesetzt werden können. Das Eidgenössische Amt für Umwelt hat Energiespartipps veröffentlicht, wie Sie Strom im Alltag sparen können und sich damit solidarisch mit der ganzen Bevölkerung der Schweiz zeigen.

Einige Beispiele:
- Heizung runterdrehen
- Kochen mit Deckel
- Licht ausschalten, wenn man einen Raum verlässt
- Keine Geräte im Standby

Das kommt auf die Installationsart an. Der Grossteil der PV-Anlagen besitzt einen Wechselrichter, welcher mit dem Stromnetz verbunden ist. Dieser Wechselrichter braucht eine Referenz damit dieser weiss, mit welcher Frequenz der Strom ins Stromnetz eingespeist werden kann. Wenn es einen Stromunterbruch gibt, so werden auch diese Anlagen nicht mehr funktionieren.  

Nur ein Bruchteil der PV-Anlagen funktioniert als sogenannte «Inselanlage». Das heisst, die gesamte Installation ist so aufgebaut, dass sie autark ohne externe Stromzufuhr betrieben werden kann. Die Anlage und deren Komponenten harmonieren untereinander. 

Nein, diese funktioniert nicht mehr, weil die Referenzspannung fehlt und die Anlage nicht weiss, mit welcher Frequenz der Strom ins Stromnetz eingespeist werden soll. Zudem kann das Wasserkraftwerk Interlaken nicht ohne einen sogenannten «Schwarz-Start» umgesetzt werden, das heisst ohne Initialstrom. 

Ja, die Trinkwasserversorgung auf dem Bödeli ist auch bei einer Stromabschaltung gewährleistet. Das Quellwasser von Saxeten gelangt mit genügend Druck in die Reservoire St. Niklausen und Rugen. Von dort gelangt das Wasser ebenfalls mit genügend Druck in die Haushalte auf dem Bödeli. Einzig die UV-Anlage, welche das Wasser absolut keimfrei macht, würde bei einem Stromunterbruch nicht funktionieren. Das Wasser würde im Falle eines Stromunterbruches von der IBI manuell mit Javel entkeimt.

Schäden, welche bei einer Stromunterbrechung entstehen, werden nicht durch das Energieunternehmen vergütet. In den AGBs Strom ist dies festgehalten im Artikel 9 Abs. 1.

Bei einer angeordneten Stromabschaltung vom Bund wird der Vertrag unterbrochen. Die IBI kann in diesem Fall den Stromliefervertrag nicht einhalten, haftet aber nicht für diese «Nicht-Einhaltung». 

Faktenblatt "Mangellage im Strombereich"

FAQ Gas

Das Bundesamt für die wirtschaftliche Landesversorgung ist für das Bewirtschaftungskonzept im Falle einer Kontingentierung der Gasversorgung zuständig. Dies geschieht eng abgestimmt mit allen Akteuren, insbesondere auch mit Vertretern von Industrieverbrauchern. Es ist vorgesehen, dass Raumheizungen zusammen mit Notfallorganisationen als letzte von einer Kontingentierung betroffen wären. 

Faktenblatt "Mangellage im Erdgasbereich"

FAQ Fernwärme

Nein, die Anlage wird in diesem Fall stillgelegt und funktioniert nicht mehr.

FAQ für Grossverbraucher

Es werden unterschiedliche Kategorien gebildet mit Unternehmen, welche systemrelevant sind. Diese sind von der Kontingentierung nicht oder weniger betroffen.

Das entscheidet Ostral, die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen. Sie untersteht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes.

Der Bundesrat legt in seiner Bewirtschaftungsverordnung fest, welche Strommenge Grossverbraucher einsparen müssen bzw. welches Stromkontingent ihnen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zusteht. Das Stromkontingent wird berechnet auf Basis der Strommenge, die im Vorjahr, innerhalb desselben Zeitraums verbraucht wurde.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Verbrauchsdaten im IBI-Kundenportal einzusehen.

In einem solchen Fall ist der Bund verantwortlich für die Sanktionierung.

Prüfung von Optionen um den Stromverbrauch zu verringern. Mehr Infos unter nicht-verschwenden.ch. Beispielsweise prüfen, was reduziert betrieben oder temporär eingestellt werden kann und entsprechende Berechnung wie gross die Sparmöglichkeit für diese Option wäre.

Die Sofortkontingentierung ist innerhalb von wenigen Tagen einsatzbereit, die Kontingentierung benötigt eine Vorlaufzeit von ungefähr einem Monat. Die Sofortkontingentierung dient als «Übergangslösung» bis zur Einsatzbereitschaft der Kontingentierung.

Nein. Sowohl bei einer Kontingentierung als auch bei einer Stromabschaltung gibt es keine Ausnahmen. Sämtlichen Haushalten und Unternehmen wird gleichzeitig der Strom abgestellt


Haben Sie weitere Fragen zur Versorgungssicherheit?

Gerne prüfen wir diese und nehmen sie sukzessive mit in den Fragekatalog auf.

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.

geschützt durch reCAPTCHA