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IBI aktuell

Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine Energielösung, bei welcher Eigentümer*innen den produzierten Strom von der Photovoltaikanlage an die Wohnparteien der Liegenschaft verkaufen.

Die Bildung eines «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV» ermöglicht es Ihnen, den auf dem Dach erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.

Die Teilnehmenden eines ZEV nutzen einen gemeinsamen Netzanschluss und treten gegenüber dem Verteilnetzbetreiber als einzelner Kunde auf. Die Stromkosten werden in der Gemeinschaft selbständig abgerechnet.

Ein ZEV bietet einige Vorteile für alle involvierten Parteien
 

Vorteile für Eigentümer*innen

  • Steigende Rentabilität PV-Anlage

  • Schnellere Amortisationszeit PV-Anlage

  • Finanzielle Aufwertung der Liegenschaft

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für potenzielle Mieter*innen

  • Eigene nachhaltige Stromversorgung – Beitrag zur Energiewende

 

Vorteile für Bewohner*innen

  • Günstigere Strompreise als vom Energieversorgungsunternehmen

  • Ökologische Stromversorgung vom eigenen Dach

  • Aktiver Beitrag zur Energiewende

 

Vorteile für die Verwaltung

  • Digitalisierung über das Kundenportal & Kundenerlebnis

  • Gesamtheitliches Energiekonzept mit Anbindung E-Mobilität


Tarife innerhalb eines ZEV

Verrechnung pauschal nach 80%-Regel

Für die extern bezogene Elektrizität sind die Kosten verbrauchsabhängig anzulasten; dazu gehören, einschliesslich aller Abgaben, die Kosten der Energie, der Netznutzung und der Messung am Messpunkt des Zusammenschlusses.

Für die intern produzierte Elektrizität und die Kosten der internen Messung, der Datenbereitstellung, der Verwaltung und der Abrechnung des Zusammenschlusses (interne Kosten) darf pauschal maximal 80 Prozent des Betrags in Rechnung gestellt werden, der im Falle einer Nichtteilnahme am Zusammenschluss beim Bezug des externen Standardstromprodukts für die entsprechende Strommenge zu entrichten wäre.

Verrechnung effektiv angefallener Kosten

Für die internen Kosten kann die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer anstelle der Pauschale auch die Kosten in Rechnung stellen, die effektiv angefallen sind, abzüglich der Erlöse aus der eingespeisten Elektrizität. In diesem Fall darf die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer maximal den Betrag in Rechnung stellen, der für die entsprechende Strommenge beim Bezug des externen Standardstromprodukts zu entrichten wäre. Sind die internen Kosten tiefer als die Kosten dieses externen Standardstromprodukts, so darf zusätzlich zu den internen Kosten höchstens die Hälfte der erzielten Einsparung in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Art. 16 der Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017

Dieses Formular hilft Ihnen bei der Berechnung der Tarifkosten für den selbst produzierten Strom innerhalb eines ZEV