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IBI aktuell

Die CO2-Abgabe wird auf fossile Brennstoffe (Heizöl, Erdgas, Kohle, Petrolkoks und weitere) erhoben, wenn diese zur Wärmegewinnung, zur Erzeugung von Licht, in thermischen Anlagen zur Stromproduktion oder für den Betrieb von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen verwendet werden.

Auf Holz und Biomasse wird keine Abgabe erhoben, da diese CO2-neutral sind: Bei der Verbrennung wird gleich viel CO2 freigesetzt, wie während ihres Wachstums bzw. bei ihrer Entstehung gebunden wurde.

Die Treibstoffe (Benzin, Diesel) sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen.
 

Abgabeerhebung und Abgabesatz

Die CO2-Abgabe wird durch die Eidgenössische Zollverwaltung erhoben; entweder beim Grenzübertritt oder anlässlich der Auslagerung aus einem zugelassenen Lager, wo die Ware steuerfrei lagern darf. Die Abgabe wird auf den Rechnungen für Brennstoffkäufe ausgewiesen.

Die CO2-Abgabe wurde im Jahr 2008 als Reaktion auf die zu geringe Reduktion der CO2-Emissionen aus dem Brennstoffsektor eingeführt.