Installationskontrolle Wasser
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Meldepflicht
Sobald Änderungen an einer Trinkwasserinstallation vorgenommen werden, ist vor Beginn der Arbeiten eine Installationsanmeldung bei der IBI erforderlich.
Nicht meldepflichtig sind reine Instandhaltungsarbeiten sowie der Austausch von Apparaten oder Auslaufarmaturen mit gleichwertigen Belastungswerten.
Erforderliche Unterlagen
Für jede Installationsanmeldung ist das Formular «Installationsanmeldung Wasser» einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen erforderlich:
Leitungsschema bzw. Berechnungsgrundlagen
Angaben zu Wasserbehandlungsanlagen (Fabrikat, Typ, Anschlussdaten sowie SVGW-Zertifizierungsnummer)
Bei Bedarf weitere technische Nachweise, z. B. Druckdispositiv, Druckverlustberechnung oder Unterlagen zu Spezial- und erweiterten Installationen
Kontrolle durch die IBI
Die IBI als Netzbetreiberin entscheidet im Rahmen der Installationsbewilligung, ob eine Installationskontrolle durchgeführt wird. Ist eine Kontrolle vorgesehen, muss die Fertigstellung der Installation der IBI rechtzeitig gemeldet werden.
Stichproben und Nachkontrollen
Die IBI führt Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der geltenden SVGW-Richtlinien und Werkvorschriften sicherzustellen.
Werden Mängel festgestellt, können die Kosten für Stichproben- oder Nachkontrollen dem Installationsberechtigten beziehungsweise der Bauherrschaft in Rechnung gestellt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur hygienisch einwandfreien Trinkwasserinstallation finden Sie im Merkblatt.