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IBI aktuell

Die Anmeldung zum Eigenverbrauch erfordert die Einverständniserklärung sämtlicher Teilnehmenden. Diese muss vorgängig organisiert und der IBI mit der Anmeldung eingereicht werden:

Vertretung Zusammenschluss

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.


Produktionsanlage

Bei MWST-Pflicht bitte den Namen des Unternehmens gemäss UID angeben.


Teilnehmende

Im Sinne des Energiegesetzes und der Energieverordnung melde ich mich zum folgenden Zusammenschluss an:

* Ich melde mich für folgendes Modell an:


Zusätzliche Bestandteile

Die Anmeldung richtet sich nach der aktuell gültigen Gesetzgebung und den allgemein anerkannten Branchenvorgaben. Ergänzend gelten insbesondere die folgenden, jeweils gültigen Dokumente:

  • Besonderen Geschäftsbedingungen der IBI für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV/vZEV

  • Werkvorschriften CH, sowie Zusätze der IBI

  • AGB der IBI für die Lieferung elektrischer Energie und Netznutzung

  • Die anwendbaren gesetzlichen Grundlagen, namentlich die Stromversorgungs- (StromVG) sowie die Energiegesetzgebung (EnG) und die Ausfürhungsbestimmungen in der Energieverordnung (EnV)

Die Links zu den Dokumenten finden Sie unterhalb dieses Anmeldeformulars.


Rückvergütung

Die produziert Energie wird nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen in das Netz des Verteilnetzbetreibers eingespeist oder an die teilnehmenden Parteien abgegeben. Die daraus resultierende Rückvergütung durch die IBI erfolgt an:

Bank- oder Postverbindung:

* Der/die Begünstigte ist nicht MWST-pflichtig


Beilagen

  • Parzellenübersicht (bei vZEV)

  • Weitere Unterlagen (z.B. Messschemata, usw.)


Unterzeichnung

* Bestätigung Vertretung
* AGB



Prüfung der Anmeldung

Die Anmeldung muss mindestens drei Monate vor der Inbetriebnahme des Zusammenschlusses erfolgen. Die wird IBI prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Zusammenschlusses erfüllt sind. Ohne Gegenbericht durch die IBI innerhalb von 30 Tagen gilt die Anmeldung als genehmigt und die IBI sendett Ihnen den Vertrag zur Unterzeichnung zu. Sind nicht sämtiche Anforderung erfüllt, wird die IBI dies der Vertretung mitteilen. Der Zusammenschluss ist erst rechtswirksam angemeldet, wenn der Nachweis erbracht wurde und von der IBI bestätigt wurde, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der IBI-Datenschutzerklärung.

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