ZEV und vZEV Privat
Die Bildung eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschluss (vZEV) ermöglicht es Ihnen, den erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV/vZEV beachten
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen
Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung
Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden
Der ZEV kann mit privater Messinfrastruktur installiert werden. Der Rückbau bestehender Infrastrukturen ist Sache des ZEV
Der vZEV kann mit Smartmetern der IBI umgesetzt werden
Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Sonnenstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest
Die verbrauchsgerechte Abrechnung und das Inkasso ist Sache der ZEV-Vertretung
Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist Sache des ZEV/vZEV
Vorteile für den Eigentümer (Produzent)
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Stockwerkeigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen
Günstigere Strompreise als beim Energieversorgungsunternehmen
Monatliche Kosten
Grundpreise | Verrechnung an | CHF exkl. MWST | CHF inkl. 8,1 % MWST |
Hauptzähler bei ZEV oder virtueller Messpunkt bei vZEV | ZEV | 6.50 | 7.05 |
Messkosten | |||
Hauptzähler ZEV | ZEV | 5.00 | 5.40 |
Zähler für Allgemeinstrom | ZEV | 5.00 | 5.40 |
Wohnungszähler vZEV | Teilnehmende | 5.00 | 5.40 |
Virtueller Messpunkt vZEV | ZEV | 3.50 | 3.80 |
Die Gründung eines ZEV muss vom Eigentümer der Liegenschaft oder von den Stockwerkeigentümern selbst initiiert und umgesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben zur Erstellung eines ZEV finden Sie im «Leitfaden Eigenverbrauch» von EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE, www.energieschweiz.ch.
Diese Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich bitte über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.
Hausanschlusskasten HAK
Hauptzähler der IBI (Messung Bezug und Rücklieferung)
Produktionszähler der IBI (Pflicht bei Anlagen >30 kVA AC Nennleistung)
Erfassung der eingespeisten Überschussmenge Solarstrom
Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert
ZEV Vertretung
Private Messinfrastruktur des ZEV
ZEV Teilnehmende
IBI-Rechnung an den ZEV für die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts.
IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.
IBI liefert Messdaten der virtuell Teilnehmenden an den ZEV
Die verursachergerechte Verrechnung der aus dem Netz bezogenen und der von der PV-Anlage produzierten Energie an die ZEV-Teilnehmer ist Sache der ZEV-Vertretung. Ebenso das Inkasso
Virtueller Messpunkt