Menu

IBI aktuell

Die Bildung eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschluss (vZEV) ermöglicht es Ihnen, den erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.

Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV/vZEV beachten

  • Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung

  • Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden

  • Der ZEV kann mit privater Messinfrastruktur installiert werden. Der Rückbau bestehender Infrastrukturen ist Sache des ZEV

  • Der vZEV kann mit Smartmetern der IBI umgesetzt werden

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Sonnenstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest

  • Die verbrauchsgerechte Abrechnung und das Inkasso ist Sache der ZEV-Vertretung

  • Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist Sache des ZEV/vZEV

Vorteile für den Eigentümer (Produzent)

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Stockwerkeigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen

  • Günstigere Strompreise als beim Energieversorgungsunternehmen

Monatliche Kosten

GrundpreiseVerrechnung anCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Hauptzähler bei ZEV oder virtueller Messpunkt bei vZEVZEV6.507.05

Messkosten
Hauptzähler ZEVZEV5.005.40
Zähler für AllgemeinstromZEV5.005.40
Wohnungszähler vZEVTeilnehmende5.005.40
Virtueller Messpunkt vZEVZEV3.503.80

Die Gründung eines ZEV muss vom Eigentümer der Liegenschaft oder von den Stockwerkeigentümern selbst initiiert und umgesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben zur Erstellung eines ZEV finden Sie im «Leitfaden Eigenverbrauch» von EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE, www.energieschweiz.ch.

grafik_zev_privat.png

Diese Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich bitte über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.

  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Hauptzähler der IBI (Messung Bezug und Rücklieferung)

  3. Produktionszähler der IBI (Pflicht bei Anlagen >30 kVA AC Nennleistung)

  4. Erfassung der eingespeisten Überschussmenge Solarstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert

  6. ZEV Vertretung

  7. Private Messinfrastruktur des ZEV

  8. ZEV Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV für die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts.

    IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  10. IBI liefert Messdaten der virtuell Teilnehmenden an den ZEV

  11. Die verursachergerechte Verrechnung der aus dem Netz bezogenen und der von der PV-Anlage produzierten Energie an die ZEV-Teilnehmer ist Sache der ZEV-Vertretung. Ebenso das Inkasso

  12. Virtueller Messpunkt