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IBI aktuell

Die Erweiterung eines ZEV oder vZEV erfordert die Einverständniserklärung der neuen Teilnehmenden. Diese muss vorgängig organisiert und der IBI mit der Anmeldung eingereicht werden:

Vertretung Zusammenschluss

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.


Produktionsanlage


Teilnehmende

* Art der Mutation
* Bestätigung Vertretung


Zusätzliche Bestandteile

Die Mutation richtet sich nach der aktuell gültigen Gesetzgebung und den allgemein anerkannten Branchenvorgaben. Ergänzend gelten insbesondere die folgenden, jeweils gültigen Dokumente:

  • Besonderen Geschäftsbedingungen der IBI für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV/vZEV

  • Werkvorschriften CH, sowie Zusätze der IBI

  • AGB der IBI für die Lieferung elektrischer Energie und Netznutzung

  • Die anwendbaren gesetzlichen Grundlagen, namentlich die Stromversorgungs- (StromVG) sowie die Energiegesetzgebung (EnG) und die Ausfürhungsbestimmungen in der Energieverordnung (EnV)

Die Links zu den Dokumenten finden Sie unterhalb dieses Anmeldeformulars.


Beilagen

  • Parzellenübersicht (bei vZEV)

  • Weitere Unterlagen (z.B. Messschemata, usw.)


Unterzeichnung

* Bestätigung Vertretung
* AGB



Prüfung der Anmeldung

Die Anmeldung muss mindestens drei Monate vor der Mutation des Zusammenschlusses erfolgen. Die wird IBI prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Zusammenschlusses erfüllt sind. Ohne Gegenbericht durch die IBI innerhalb von 30 Tagen gilt die Mutation als genehmigt. Die Mutation ist erst rechtswirksam, wenn der Nachweis erbracht wurde und von der IBI bestätigt wurde, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der IBI-Datenschutzerklärung.

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