Die Anmeldung muss mindestens drei Monate vor der Mutation des Zusammenschlusses erfolgen. Die wird IBI prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Zusammenschlusses erfüllt sind. Ohne Gegenbericht durch die IBI innerhalb von 30 Tagen gilt die Mutation als genehmigt. Die Mutation ist erst rechtswirksam, wenn der Nachweis erbracht wurde und von der IBI bestätigt wurde, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.