Mutation Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
ZEV und vZEV
Die Erweiterung eines ZEV oder vZEV erfordert die Einverständniserklärung der neuen Teilnehmenden. Diese muss vorgängig organisiert und der IBI mit der Anmeldung eingereicht werden:
Jede Mutation (Eintritt in bestehenden ZEV/vZEV) erfordert eine neue Prüfung von Seite IBI. Die Prüfung umfasst die Neubeurteilung des Netzanschlusspunktes, des Verhältnisses von PV-Produktion zur Anschlussleistung und des Messkonzeptes. Dafür wird eine einmalige Mutationspauschale von CHF 250.- erhoben. Die Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der Eintritte pro Mutation erhoben.
Neueintritte müssen mittels Einreichung des untenstehenden Mutationsformulars mindestens drei Monate im Voraus bei der IBI beantragt werden. Die Umsetzung erfolgt auf den nächsten Quartalsbeginn.
Für Austritte gilt die Frist von 1 Monat auf das jeweilige Quartalsende. Hierfür wird die normale Gebühr für Mieterwechsel verrechnet.