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IBI aktuell

Die Erweiterung eines ZEV oder vZEV erfordert die Einverständniserklärung der neuen Teilnehmenden. Diese muss vorgängig organisiert und der IBI mit der Anmeldung eingereicht werden:

Jede Mutation (Eintritt in bestehenden ZEV/vZEV) erfordert eine neue Prüfung von Seite IBI. Die Prüfung umfasst die Neubeurteilung des Netzanschlusspunktes, des Verhältnisses von PV-Produktion zur Anschlussleistung und des Messkonzeptes. Dafür wird eine einmalige Mutationspauschale von CHF 250.- erhoben. Die Pauschale wird unabhängig von der Anzahl der Eintritte pro Mutation erhoben.
 

Neueintritte müssen mittels Einreichung des untenstehenden Mutationsformulars mindestens drei Monate im Voraus bei der IBI beantragt werden. Die Umsetzung erfolgt auf den nächsten Quartalsbeginn.
 

Für Austritte gilt die Frist von 1 Monat auf das jeweilige Quartalsende. Hierfür wird die normale Gebühr für Mieterwechsel verrechnet.

Vertretung Zusammenschluss

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.


Produktionsanlage


Teilnehmende

* Art der Mutation
* Bestätigung Vertretung


Zusätzliche Bestandteile

Die Mutation richtet sich nach der aktuell gültigen Gesetzgebung und den allgemein anerkannten Branchenvorgaben. Ergänzend gelten insbesondere die folgenden, jeweils gültigen Dokumente:

  • Besonderen Geschäftsbedingungen der IBI für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV/vZEV

  • Werkvorschriften CH, sowie Zusätze der IBI

  • AGB der IBI für die Lieferung elektrischer Energie und Netznutzung

  • Die anwendbaren gesetzlichen Grundlagen, namentlich die Stromversorgungs- (StromVG) sowie die Energiegesetzgebung (EnG) und die Ausfürhungsbestimmungen in der Energieverordnung (EnV)

Die Links zu den Dokumenten finden Sie unterhalb dieses Anmeldeformulars.


Unterzeichnung

* Bestätigung Vertretung
* AGB



Prüfung der Anmeldung

Die Anmeldung muss mindestens drei Monate vor der Mutation des Zusammenschlusses erfolgen. Die wird IBI prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Zusammenschlusses erfüllt sind. Ohne Gegenbericht durch die IBI innerhalb von 30 Tagen gilt die Mutation als genehmigt. Die Mutation ist erst rechtswirksam, wenn der Nachweis erbracht wurde und von der IBI bestätigt wurde, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit der IBI-Datenschutzerklärung.

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