ZEV und vZEV Komfort
Die Bildung eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschlusses (vZEV) ermöglicht es Ihnen, den erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.
So funktionieren ZEV und vZEV Komfort
Beim Produkt ZEV und vZEV Komfort müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. Die IBI vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb der ZEV/vZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt die IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird innerhalb von 40 Tagen der ZEV-Vertretung gutgeschrieben.
Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV oder vZEV beachten
Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen
Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung
Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden
Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Sonnenstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest
Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleibt Sache der ZEV-Vertretung
Vorteile von ZEV und vZEV Komfort
Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden
Keine eigene Messinfrastruktur nötig
Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI
Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet
Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso
Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben
Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage
Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen
Monatliche Kosten
Grundpreise | Verrechnung an | CHF exkl. MWST | CHF inkl. 8,1 % MWST |
Hauptzähler bei ZEV | ZEV | 6.50 | 7.05 |
Virtueller Messpunkt bei ZEV | ZEV | 6.50 | 7.05 |
Messkosten | |||
Hauptzähler ZEV | ZEV | 5.00 | 5.40 |
Zähler für Allgemeinstrom und PV-Produktion | ZEV | 5.00 | 5.40 |
Wohnungszähler vZEV | Teilnehmende | 5.00 | 5.40 |
Virtueller Messpunkt vZEV | ZEV | 3.50 | 3.80 |
Abrechnungsdienstleistung | |||
Abrechnung und Inkasso pro Teilnehmende | ZEV | 4.00 | 4.30 |
Diese Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich bitte über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.
Hausanschlusskasten HAK
Haupt- / Rücklieferungszähler (Smartmeter der IBI)
Produktionszähler der IBI
Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom
Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert
ZEV Vertretung
Wohnungszähler (Smartmeter der IBI)
ZEV/vZEV Teilnehmende
IBI-Rechnung an den ZEV/vZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts. Alle ZEV Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt.
IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.
Rechnungsstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden über deren individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage
Gutschrift an die ZEV-Vertretung
Virtueller Messpunkt