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IBI aktuell

Die Bildung eines Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder eines virtuellen Zusammenschlusses (vZEV) ermöglicht es Ihnen, den erzeugten Solarstrom innerhalb der Gemeinschaft selbst zu verbrauchen und gerecht an die Wohnparteien zu verteilen. Überschüssiger Solarstrom kann in das Netz der IBI eingespeist werden und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden.

So funktionieren ZEV und vZEV Komfort

Beim Produkt ZEV und vZEV Komfort müssen Sie keine eigene Messinfrastruktur aufbauen. Die IBI vermietet Ihnen geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche im Energieerfassungssystem. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage wie auch aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb der ZEV/vZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt die IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird innerhalb von 40 Tagen der ZEV-Vertretung gutgeschrieben.

Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV oder vZEV beachten

  • Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung

  • Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Sonnenstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest

  • Zahlungsausstände von Teilnehmenden bleibt Sache der ZEV-Vertretung

Vorteile von ZEV und vZEV Komfort

  • Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden

  • Keine eigene Messinfrastruktur nötig

  • Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI

  • Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt zum Normal- und Spartarif abgerechnet

  • Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso

  • Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer, bestehende und potenzielle Mieter*innen

Monatliche Kosten

GrundpreiseVerrechnung anCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Hauptzähler bei ZEVZEV6.507.05
Virtueller Messpunkt bei ZEVZEV6.507.05

Messkosten
Hauptzähler ZEVZEV5.005.40
Zähler für Allgemeinstrom und PV-ProduktionZEV5.005.40
Wohnungszähler vZEVTeilnehmende5.005.40
Virtueller Messpunkt vZEVZEV3.503.80

Abrechnungsdienstleistung
Abrechnung und Inkasso pro TeilnehmendeZEV4.004.30
grafik_zev_komfort.png

Diese Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich bitte über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.

  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Haupt- / Rücklieferungszähler (Smartmeter der IBI)

  3. Produktionszähler der IBI

  4. Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert

  6. ZEV Vertretung

  7. Wohnungszähler (Smartmeter der IBI)

  8. ZEV/vZEV Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV/vZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts. Alle ZEV Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt.

    IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  10. Rechnungsstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden über deren individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage

  11. Gutschrift an die ZEV-Vertretung

  12. Virtueller Messpunkt