Schritte zum gemeinsamen Eigenverbrauch
Anleitung für Installateure und künftige Produzent*innen
Bei der Umsetzung einer neuen Fotovoltaikanlage kommen drei Partner ins Spiel: Der/die zukünftige Produzent*in, der Elektroinstallateur und die IBI. Durch das Einhalten des folgenden Prozesses wird sichergestellt, dass bis zur Inbetriebnahme alles glatt läuft:
- Ich teile meinem Elektro- oder Solarinstallateur mit, dass ich eine Photovoltaikanlage errichten möchte. Dieser prüft über das Technische Anschlussgesuch (TAG), ob ein Anschluss an das Verteilnetz der IBI möglich ist. 
- Ich informiere mich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwertung meines Überschussstromes - - Rücklieferung ins Netz - - Verkauf an Nachbarn im gleichen Gebäude (ZEV) - - Verkauf an Nachbarn im gleichen Gebäude sowie an benachbarte Grundstücke (vZEV) - - Teilnahme an der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft «IBI Lokalstrom» (ab 2026) - - Bildung einer eigenen lokalen Elektrizitätsgemeinschaft LEG (ab 2026) 
 
- Ich reiche das IBI-Webformular „Technische Machbarkeitsabklärung“ ein und erhalte innerhalb von 14 Tagen die erforderlichen Netzauskünfte von IBI. Damit erfahre ich, ob die Bildung eines ZEV/vZEV möglich ist und mit welchen Nachbarn eine Umsetzung infrage kommt. 
- Folgende Fragen sind für mich wichtig: - - Welche Nachbarn könnten an einer ZEV teilnehmen? - - Wer wird ZEV-Ansprechperson und vertritt uns gegenüber IBI? - - Möchte ich die ZEV-Abrechnung selbst übernehmen oder als Dienstleistung nutzen? - - Welches Modell passt: ZEV/vZEV Privat oder Komfort? 
- Ich lege den Verkaufspreis für überschüssigen Strom fest. Die IBI empfiehlt dafür die 80%-Regel (Infos hierzu finde ich unter "Häufig gestellte Fragen"). 
- Ich informiere meine Nachbarn über das Vorhaben, über den ZEV-Tarif sowie Rechte und Pflichten im ZEV. Ich weise darauf hin, dass sie durch die Teilnahme aus der Grundversorgung austreten und der ZEV ihr neuer Stromlieferant wird. 
- Wenn das Modell und die Parteien feststehen, prüfe ich, ob Messinfrastruktur oder Elektro-Hauptverteilung angepasst werden müssen – etwa für eigene Zähler, Smartmeter-Einbau durch IBI oder Produktionsmessung. 
- Ich regle das Innenverhältnis des ZEV/vZEV und bestimme die Kontaktperson für die IBI. 
- Ich lade die Vorlage «Teilnehmerverzeichnis» von der IBI-Website herunter, fülle sie aus und lasse alle Teilnehmenden unterschreiben. 
- Ich melde den ZEV über das IBI-Webformular an, akzeptiere die Geschäftsbedingungen und lade das unterschriebene Teilnehmerverzeichnis hoch. 
- Um einen ZEV oder vZEV zu gründen, genügt es, die Besonderen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Für ZEV/vZEV Komfort mit Abrechnungsdienstleistung erstellt IBI einen Vertrag, den ich unterschreiben muss. Wenn ich nicht die ZEV-Vertretung bin, lasse ich ihn von der Vertretung unterschreiben. 
- Die IBI erstellt ein definitives Messkonzept und teilt mir dieses mit. Hiermit beauftrage ich meinen Installateur, bei Bedarf die Messinfrastruktur sowie die Elektro-Hauptverteilung entsprechend anzupassen. Beim Einbau einer neuen Photovoltaikanlage meldet der Installateur die Installation samt Zähleranpassung bei der IBI. Auch für bestehende Anlagen mit angepasster Zählerinfrastruktur ist eine Installationsanzeige nötig. 
- Beim Einbau einer neuen Photovoltaikanlage meldet der Installateur die Installation samt Zähleranpassung bei der IBI. Auch für bestehende Anlagen mit angepasster Zählerinfrastruktur ist eine Installationsanzeige nötig. 
- Der Installateur bestellt alle benötigten Geräte und sorgt dafür, dass die Bestellung mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Montage- oder Demontagetermin aufgegeben wird. 
- Nach der Anmeldung zum Eigenverbrauch hat die IBI drei Monate Zeit, Smartmeter zu installieren und das ZEV systemseitig abzubilden. 
- Die IBI informiert die verantwortliche Person über das endgültige Datum der Inbetriebnahme des ZEV bzw. vZEV. 
