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IBI aktuell

Bei der Umsetzung einer neuen Fotovoltaikanlage kommen drei Partner ins Spiel: Der/die zukünftige Produzent*in, der Elektroinstallateur und die IBI. Durch das Einhalten des folgenden Prozesses wird sichergestellt, dass bis zur Inbetriebnahme alles glatt läuft:

  1. Ich teile meinem Elektro- oder Solarinstallateur mit, dass ich eine Photovoltaikanlage errichten möchte. Dieser prüft über das Technische Anschlussgesuch (TAG), ob ein Anschluss an das Verteilnetz der IBI möglich ist.


  2. Ich informiere mich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwertung meines Überschussstromes

    - Rücklieferung ins Netz

    - Verkauf an Nachbarn im gleichen Gebäude (ZEV)

    - Verkauf an Nachbarn im gleichen Gebäude sowie an benachbarte Grundstücke (vZEV)

    - Teilnahme an der lokalen Elektrizitätsgemeinschaft «IBI Lokalstrom» (ab 2026)

    - Bildung einer eigenen lokalen Elektrizitätsgemeinschaft LEG (ab 2026)
     

  3. Ich reiche das IBI-Webformular „Technische Machbarkeitsabklärung“ ein und erhalte innerhalb von 14 Tagen die erforderlichen Netzauskünfte von IBI. Damit erfahre ich, ob die Bildung eines ZEV/vZEV möglich ist und mit welchen Nachbarn eine Umsetzung infrage kommt.


  4. Folgende Fragen sind für mich wichtig:

    - Welche Nachbarn könnten an einer ZEV teilnehmen?

    - Wer wird ZEV-Ansprechperson und vertritt uns gegenüber IBI?

    - Möchte ich die ZEV-Abrechnung selbst übernehmen oder als Dienstleistung nutzen?

    - Welches Modell passt: ZEV/vZEV Privat oder Komfort?


  5. Ich lege den Verkaufspreis für überschüssigen Strom fest. Die IBI empfiehlt dafür die 80%-Regel (Infos hierzu finde ich unter "Häufig gestellte Fragen").


  6. Ich informiere meine Nachbarn über das Vorhaben, über den ZEV-Tarif sowie Rechte und Pflichten im ZEV. Ich weise darauf hin, dass sie durch die Teilnahme aus der Grundversorgung austreten und der ZEV ihr neuer Stromlieferant wird.


  7. Wenn das Modell und die Parteien feststehen, prüfe ich, ob Messinfrastruktur oder Elektro-Hauptverteilung angepasst werden müssen – etwa für eigene Zähler, Smartmeter-Einbau durch IBI oder Produktionsmessung.


  8. Ich regle das Innenverhältnis des ZEV/vZEV und bestimme die Kontaktperson für die IBI.


  9. Ich lade die Vorlage «Teilnehmerverzeichnis» von der IBI-Website herunter, fülle sie aus und lasse alle Teilnehmenden unterschreiben.


  10. Ich melde den ZEV über das IBI-Webformular an, akzeptiere die Geschäftsbedingungen und lade das unterschriebene Teilnehmerverzeichnis hoch.


  11. Um einen ZEV oder vZEV zu gründen, genügt es, die Besonderen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Für ZEV/vZEV Komfort mit Abrechnungsdienstleistung erstellt IBI einen Vertrag, den ich unterschreiben muss. Wenn ich nicht die ZEV-Vertretung bin, lasse ich ihn von der Vertretung unterschreiben.


  12. Die IBI erstellt ein definitives Messkonzept und teilt mir dieses mit. Hiermit beauftrage ich meinen Installateur, bei Bedarf die Messinfrastruktur sowie die Elektro-Hauptverteilung entsprechend anzupassen. Beim Einbau einer neuen Photovoltaikanlage meldet der Installateur die Installation samt Zähleranpassung bei der IBI. Auch für bestehende Anlagen mit angepasster Zählerinfrastruktur ist eine Installationsanzeige nötig.


  13. Beim Einbau einer neuen Photovoltaikanlage meldet der Installateur die Installation samt Zähleranpassung bei der IBI. Auch für bestehende Anlagen mit angepasster Zählerinfrastruktur ist eine Installationsanzeige nötig.


  14. Der Installateur bestellt alle benötigten Geräte und sorgt dafür, dass die Bestellung mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Montage- oder Demontagetermin aufgegeben wird.


  15. Nach der Anmeldung zum Eigenverbrauch hat die IBI drei Monate Zeit, Smartmeter zu installieren und das ZEV systemseitig abzubilden.


  16. Die IBI informiert die verantwortliche Person über das endgültige Datum der Inbetriebnahme des ZEV bzw. vZEV.