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IBI aktuell

Bei der Umsetzung einer neuen Fotovoltaikanlage kommen drei Partner ins Spiel: Der/die zukünftige Produzent*in, der Elektroinstallateur und die IBI. Durch das Einhalten des folgenden Prozesses wird sichergestellt, dass bis zur Inbetriebnahme alles glatt läuft:

  1. Ich informiere meinen Elektro- und/oder Solarinstallateur über die Absicht, eine PV-Anlage zu bauen. Dieser klärt via Technisches Anschlussgesuch TAG die Anschlussmöglichkeit ans Verteilnetz der IBI ab.


  2. Ich informiere mich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwertung meines Überschussstromes

    - Rücklieferung ins Netz

    - Verkauf an Nachbarn im gleichen Gebäude (ZEV)

    - Verkauf an Nachbarn im gleichen Gebäude sowie an benachbarte Grundstücke (vZEV)


  3. Ich fülle das IBI Webformular «Technische Machbarkeitsabklärung» aus und erhalte so von IBI innerhalb von 14 Tagen die nötigen Netzauskünfte. Damit erfahre ich, ob die Bildung eines ZEV/vZEV möglich ist und mit welchen Nachbarn dies erfolgen kann.


  4. Ich überlege mir die folgenden Punkte:

    - Welche dieser Nachbarn könnten an der ZEV-Teilnahme interessiert sein?

    - Wer übernimmt die ZEV Vertretung (Ansprechperson und Vertretung des ZEV gegenüber IBI)

    - Will ich den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst abrechnen oder will ich dies als Dienstleistung beziehen?

    - Welches Modell kommt für mich in Frage (ZEV/vZEV Privat, ZEV/vZEV Komfort)


  5. Ich entscheide mich für das gewünschte Modell und die Abrechnungslösung. Somit kann ich die wiederkehrenden Kosten für mich und meine Teilnehmenden kalkulieren.


  6. Ich entscheide mich, zu welchem Tarif ich den Überschussstrom an die Teilnehmenden verkaufen will. Die IBI empfiehlt die Anwendung der 80%-Regel (Infos hierzu finde ich unter "Häufig gestellte Fragen").


  7. Ich informiere meine Nachbarn über das Vorhaben und motiviere sie zur Teilnahme.


  8. Ich informiere die interessierten Nachbarn über den neuen Tarif und über die Rechte und Pflichten eines ZEV. Ebenso weise ich sie darauf hin, dass sie mit der Teilnahme aus der Grundversorgung austreten und der ZEV ihr neuer Stromlieferant ist.


  9. Sobald ich das Modell und die teilnehmenden Parteien kenne, kläre ich ab, ob es eine Anpassung der Messinfrastruktur oder eine Anpassung der Elektro-Hauptverteilung braucht (bspw. private Zähler, Einbau Smartmeter durch IBI, Produktionsmessung, usw.).


  10. Ich organisiere das Innenverhältnis des ZEV/vZEV und bestimme die ZEV-Vertretung (Ansprechpartner gegenüber der IBI).


  11. Ich lade die Vorlage Teilnehmerverzeichnis von der IBI-Internetseite herunter. Ich fülle dieses aus uns lasse es von allen Teilnehmenden unterzeichnen.


  12. Ich melde den ZEV über das Webformular der IBI an und akzeptiere die besonderen Geschäftsbedingungen. Ebenso lade ich das unterzeichnete Teilnehmerverzeichnis hoch.


  13. Für die Bildung eines ZEV oder vZEV reicht es, die Besonderen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Für ZEV/vZEV Komfort inklusive der Abrechnungsdienstleistung, bedingt es einen zusätzlichen Vertrag.


  14. Ich unterschreibe den Vertrag der IBI. Wenn ich nicht die ZEV-Vertretung bin, lasse ich ihn von der Vertretung unterschreiben.


  15. Die IBI erstellt ein definitives Messkonzept und teilt mir dieses mit.


  16. Ich erteile meinem Installateur den Auftrag zur Anpassung der Messinfrastruktur und der Elektro-Hauptverteilung, sofern nötig.


  17. Bei der Installation einer neuen Photovoltaikanlage erstellt der Installateur eine Installationsanzeige, einschliesslich der Anpassung der Zähler gemäss den vertraglichen Bestimmungen, und reicht diese bei der IBI ein. Auch für bestehende Photovoltaikanlagen, die eine Anpassung der Zählerinfrastruktur erfordern, ist eine Installationsanzeige einzureichen.


  18. Der Installateur bestellt die erforderlichen Apparate. Diese Bestellung muss mindestens 5 Werktage vor dem Montage- bzw. Demontagetermin erfolgen.


  19. Ab der Anmeldung zum Eigenverbrauch muss die IBI den Einbau von Smartmetern sowie die systemseitige Abbildung des ZEV innerhalb von 3 Monaten veranlassen.


  20. Die IBI teilt dem/der Verantwortlichen das Datum für die definitive Inbetriebnahme des ZEV/vZEV mit.