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IBI aktuell

Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist ein Zusammenschluss von Stromproduzent*innen und -verbraucher*innen innerhalb eines bestimmten Gebiets, die gemeinsam lokal erzeugten Strom nutzen und über das öffentliche Verteilnetz vermarkten.

Ab 2026 ermöglicht das neue Stromgesetz Haushalten und Unternehmen, sich zu einer LEG zusammenzuschliessen. In einer solchen Gemeinschaft können die Mitglieder zum Beispiel Strom aus Photovoltaikanlagen teilen und gemeinsam verbrauchen. Obwohl der Strom über das öffentliche Netz verteilt wird, gelten dafür vergünstigte Konditionen.

Die LEG der IBI – einfach und unkompliziert

Wie funktioniert die LEG-Lösung der IBI?

Mit dem Produkt «LEG Matten, LEG Interlaken und LEG Unterseen» bietet die IBI eine einfache Möglichkeit, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. 

Für jede Gemeinde – Matten, Interlaken und Unterseen – hat die IBI eine eigene lokale Elektrizitätsgemeinschaft ins Leben gerufen und stellt diese als zentralen Marktplatz für Produzent*innen und Teilnehmende zur Verfügung.

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Produzent*innen können ihren Überschussstrom unkompliziert in die LEG einspeisen – ohne eigene Gründung, ohne Aufwand für Abrechnung oder gesetzliche Vorgaben. Sie profitieren von einem höheren Ertrag als bei der normalen Rücklieferung ins Netz und vom guten Gefühl, die Energie direkt den Mitbürger*innen zur Verfügung zu stellen – ohne dass sie sich um ausreichend Teilnehmende kümmern zu müssen.


Kund*innenen wiederum erhalten lokalen Strom zu fairen Bedingungen und unterstützen so die Gemeinschaft. Die IBI sorgt für die regulatorischen Rahmenbedingungen und eine transparente Abrechnung – sicher, einfach und zuverlässig. So entsteht eine starke Energiegemeinschaft, die nachhaltig wirkt und allen zugutekommt.

 

Die Messung und Abrechnung des LEG-Stroms erfolgt dank intelligenten Stromzählern (Smart Meter) der IBI unkompliziert und verursachergerecht. Überschüssiger Solarstrom kann ins Netz der IBI eingespeist und bei zu geringer Produktion kann Strom aus dem Netz bezogen werden. 

 

Wir bringen Produzent*innen und Kund*innen zusammen

  • Produzent*innen speisen ihre Überschüsse aus erneuerbarer Energie in die LEG ein und erhalten eine höhere Vergütung als bei normaler Rücklieferung ins Netz.

  • Kund*innen profitieren von lokal erzeugtem Strom und durch dank der Netzabschläge von einem günstigeren Tarif für LEG-Strom.

  • Alle Teilnehmer*innen bleiben anonym – fair und transparent.

 

Mit den LEG wird 2026 gestartet, Anmeldungen sind demnächst auf dieser Seite möglich.


Sie wollen selbst eine LEG gründen?

Private LEG-Anbieter*innen kümmern sich selbst um die Teilnehmenden und die Stromabrechnung, oder beauftragen dafür einen Dienstleister. Im einem Vertrag werden alle Regeln der Gemeinschaft festgelegt. Nach Vertragsabschluss und Auswahl eines Dienstleisters meldet der LEG-Betreiber die Gemeinschaft beim Netzbetreiber an und reicht dafür die erforderlichen Unterlagen ein. Der Netzbetreiber benötigt umfassende Infos zur Darstellung im System und nimmt, falls nötig, den Einbau von Smart Metern vor – spätestens innerhalb von drei Monaten. Den Aktivierungszeitpunkt teilt der Netzbetreiber dem LEG-Betreiber mit.


FAQs zur LEG

Die Anmeldung einer LEG ist ab 1. Januar 2026 möglich. Für die Bereitstellung einer LEG sind drei Monate vorgesehen* und eine Aktivierung ist jeweils auf einen Monatsbeginn möglich, so dass erste LEG frühestens anfangs April starten können.

* Es muss sichergestellt sein, dass alle Zähler die Anforderungen für LEG erfüllen. Dafür müssen allenfalls Zähler getauscht werden.

Liegenschaften im selben Netzgebiet innerhalb einer Gemeinde, sofern die Eigenproduktion mindestens 5 % der Gesamtanschlussleistung beträgt.
Bei der LEG der IBI müssen Sie sich nicht um die Gründung kümmern, wir übernehmen das für Sie.

In einer LEG können sich Endverbraucher*innen, Stromproduzent*innen, und Betreiber*innen von Speichern zusammenschliessen und die selbst erzeugte Elektrizität innerhalb dieser Gemeinschaft absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Teilnehmenden im gleichen Gemeindegebiet befinden und auf der gleichen Netzebene angeschlossen sind.

Ja, jeder IBI-Stromzähler darf bei einer Elektrizitätsgemeinschaft registriert werden. In einem Mehrfamilienhaus kann entsprechend jeder Haushalt selbst entscheiden, welcher Gemeinschaft er sich anschliessen möchte.

Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft besteht aus mindestens zwei Teilnehmenden – einem Energieproduzenten und einem Konsumenten, der überschüssige Energie abnimmt. Idealerweise sind es aber mehrere Teilnehmende, damit Abläufe und Strukturen effizient genutzt werden können. Die maximale Grösse der LEG richtet sich nach der Produktionsleistung der Photovoltaikanlagen. Diese Anlagen müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller Endverbraucherinnen und Endverbraucher der LEG erbringen.

Um an einer LEG teilnehmen zu können, muss man nicht Eigentümer*in der Wohnung sein. Das Einverständnis der Eigentümer oder Vermieter ist nicht nötig.

Teilnehmende einer LEG müssen sich im selben Netzgebiet befinden und auf derselben Netzebene (NE7 oder NE5) angeschlossen sein. Die teilnehmenden Verbraucher und Produktionsanlagen befinden sich zudem in der selben Gemeinde.

In einer LEG wird pro Viertelstunde berechnet, wie viel des Stromverbrauchs aller Teilnehmenden durch die Solarstromproduktion in der LEG gedeckt werden kann. Die Verteilung des LEG-Stroms erfolgt im Verhältnis zum Verbrauch.

Ja. Der Betrieb von Geräten wie Heizung, Warmwasseraufbereitung oder das Laden eines Elektroautos wird zunehmend auf den Tag gelegt, wenn Photovoltaikanlagen Strom erzeugen. Nutzen die Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt Strom aus einer LEG, zahlen sie den entsprechenden LEG-Tarif.

Für die Tarifgestaltung in einer LEG gibt es keine abschliessenden Vorgaben. Unter den LEG Produzent*innen und den LEG Teilnehmer*innen kann der jeweilige Abnahmetarif individuell definiert werden.

Es gilt zu beachten, dass sich der Preis für LEG-Strom immer nur die Energie bezieht. Die IBI stellt die Kosten für die Netznutzung und Abgaben separat in Rechnung.

Nicht zwingend. Bei privaten LEG bestimmen die Produzent*innen den Strompreis selbst.  Dieser kann unter Umständen höher sein als das Standardprodukt der IBI.

Bei der Gemeinde-LEG der IBI erhalten Teilnehmende jedoch den Netzabschlag vergütet. Sie zahlen somit weniger für den LEG-Strom.

Die Suche nach geeigneten Anbietern oder Abnehmern liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Orientieren Sie sich dabei am besten in Ihrer Gemeinde und nutzen Sie Ihr persönliches Umfeld – beispielsweise den Bekanntenkreis in der Nachbarschaft sowie Freunde und Familie.

Örtliche Nähe: Die Teilnehmenden (Solarstrom-Produzenten, Speicher-Betreiber und Endverbraucher) müssen sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene und im gleichen Gemeindegebiet befinden.

Definierte Mindestleistung: Solaranlagen in der LEG müssen eine Mindestleistung von 5 Prozent im Verhältnis zur Anschlussleistung aller LEG-Endverbraucher*innen aufweisen.

Geeignete Messausstattung: Alle Teilnehmenden müssen mit einem kommunikativen, digitalen Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sein.

Ja, ZEV und vZEV können an einer LEG teilnehmen. In dieser Konstellation wird der aus dem Zusammenschluss (ZEV oder vZEV) selbst erzeugte, überschüssige Strom der LEG zur Verfügung gestellt.

Nein, für die LEG müssen zwingend Smart Meter der IBI eingesetzt werden. Wird ein ZEV in eine LEG integriert, wird lediglich die Hauptmessung, welche vom IBI Smart Meter erfasst wird, berücksichtigt.

Ja, mit der Anmeldung der LEG beider iBI wird der Auftrag ausgelöst, einen Smart Meter einzubauen. Hierzu hat die IBI gemäss den gesetzlichen Vorgaben drei Monate Zeit. Diese dreimonatige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Einreichens des Antrags.

LEG-Teilnehmende erhalten weiterhin eine Einzelrechnung der IBI und neu eine Rechnung ihres LEG-Betreibers oder dessen Dienstleisters. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Gesamtrechnung, die an den LEG-Betreiber oder dessen Dienstleister verrechnet wird. Die Aufteilung innerhalb der LEG ist Sache des LEG-Betreibers oder dessen Dienstleisters.
In der Gemeinde-LEG der IBI erledigen wir die Abrechnung für Sie. Ihr Bezug oder Ihre Einspeisung wird auf Ihrer regulären Rechnung ausgewiesen.

Für den im LEG ausgetauschten Strom wird eine rabattierte Netznutzung verrechnet. Abhängig von der Konstellation der LEG wird ein Rabatt von 20 % (Teilnehmende in der gleichen Gemeinde), bzw. 40 % (Teilnehmende im gleichen Trafokreis) gewährt.

Die Verteilung und Abrechnung der Kosten für den intern produzierten Strom obliegt der Gemeinschaft und wird von den LEG-Teilnehmenden und deren Betreiber selbst geregelt.

Für die zusätzlich bezogene Energie (Reststrombezug), die von der IBI geliefert wird, gelten die regulären Endkundentarife.

Bei den Gemeinde-LEG bietet die IBI eine Gesamtlösung inklusive der Messung und Abrechnung an.

Für private LEG wird keine Abrechnungsdienstleistung bereitgestellt. Die LEG ist selber dafür verantwortlich, die Abrechnung eigenständig vorzunehmen oder einen externen Dienstleister damit zu beauftragen.

Autarkie im Sinne einer Unabhängigkeit vom Netzbezug ist in der Regel nicht möglich. Rechnerische Autarkie ist möglich, wenn die produzierte Energiemenge innerhalb der LEG grösser ist als der Verbrauch innerhalb der LEG. Bei Nacht und in den Wintermonaten wird aber auch von einer LEG Strom aus dem Netz bezogen. Zudem wird bei einer LEG auch die Infrastruktur der IBI (intelligente Messsysteme, Verteilnetz) genutzt.

Das Verteilnetz der IBI wird genutzt, um den Strom innerhalb der LEG austauschen zu können. Mit dem Anschluss an das Stromnetz ist die Versorgung auch gewährleistet, wenn die Produktionsanlagen innerhalb der LEG nicht produzieren. Über das Netz kann die überschüssige Energie der LEG abgegeben werden.

Wenn die Stromproduktion der Solaranlagen nicht ausreicht, um den Bedarf der LEG-Gemeinschaft zu decken, wird der fehlende Strom auf folgende Weise bezogen:

  • Zukauf von Strom (Reststrom) aus dem öffentlichen Netz der IBI.

  • Zugriff auf gespeicherten LEG-Strom, welcher während Zeiten des Überschusses in teilnehmenden Speichern (sofern vorhanden) gespeichert wurde.

Wenn die Solaranlagen in der LEG mehr Strom erzeugen, als die Gemeinschaft verbraucht, wird der überschüssige Strom:

  • an die IBI oder einen anderen Abnehmer verkauft

  • in lokalen Speichern (z.B. Batteriespeichern) gespeichert, um ihn zu einem späteren Zeitpunkt mit geringerer Produktion zu nutzen.

Während beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtuellen ZEV (vZEV) der gemeinsam erzeugte Strom hauptsächlich innerhalb eines Gebäudes oder mehrerer physisch verbundener Gebäude genutzt wird, erlaubt eine LEG die Nutzung des öffentlichen Netzes für die Verteilung des Stroms innerhalb des Gemeindegebiets. Dadurch können auch nicht direkt benachbarte Liegenschaften in einer Gemeinde von gemeinsam erzeugtem Strom profitieren. ​  

Wenn Sie an einer Gemeinde-LEG (LEG Matten, LEG Interlaken, LEG Unterseen) teilnehmen möchten, können sie sich unkompliziert per Formular auf dieser Seite anmelden. Für private LEG bietet die IBI keine Dienstleistung an.

Innerhalb der Gemeinde-LEG der IBI übernehmen wir sämtliche Aufgaben – für Sie entsteht dabei kein Aufwand.
 

In einer privaten LEG fallen verschiedene regelmässige Arbeiten an. Dabei dreht sich alles um das Thema Abrechnung:

  • Jährliche Vereinbarung LEG-Stromtarif inklusive Kommunikation an die Beteiligten

  • Empfang von Messdaten des Verteilnetzbetreibers **

  • Aufbereitung der Messdaten und die Erstellung der Abrechnung **

  • Bezahlung der Sammelrechnung an den Netzbetreiber

  • Kalkulation und Tarifierung der Einzelrechnungen aller LEG-Teilnehmenden **

  • Abwicklung der Einspeisevergütung an den/die Eigentümer*in der Produktionsanlage

  • Management neuer Teilnehmenden bzw. Abwicklung von Austritten

 

** kann über einen Dienstleister abgewickelt werden

Zugelassen sind alle fest installierten PV-Anlagen, mit Ausnahme von: 

  • Plug&Play-Anlagen (Balkonkraftwerke) oder Anlagen mit einer Leistung < 2kWp

  • Anlagen mit kostendeckender Einspeisevergütung KEV

  • Anlagen, welche dem Produkt "Dachstrom" zugeteilt sind.

Ja, die Teilnahme ist kein Problem. Die Einhaltung der Einspeiselimitierung wird weiterhin am Gebäude-Hauptzähler oder am virtuellen Messpunkt eines vZEV gemessen.

Verteilnetzbetreiberin (IBI)

  • Erteilt innerhalb von 15 Tagen Auskunft über die Netztopologie.

  • Prüft bei der Anmeldung die Erfüllung der LEG-Voraussetzungen.

  • Installiert Smart Meter (falls noch nicht vorhanden).

  • Schaltet bei Bedarf die Kundenschnittstelle am Smart Meter frei.

  • Berechnet die LEG-internen und -externen Stromflüsse und stellt sie den LEG-Betreiber*innen (oder deren Vertretung) zu.

  • Vergütet den überschüssigen, ins Netz eingespeisten Strom.

 

LEG Dienstleister

  • Rolle kann von den LEG-Betreiber*innen selbst übernommen werden, wird aber in der Regel von einem Dienstleister ausgeführt. Dienstleister können spezialisierte Anbieter, Energieversorgungsunternehmen oder Verwaltungen sein.

  • Steht im Vertragsverhältnis mit den LEG-Betreiber*innen.

  • Übernimmt die Abrechnung der LEG für die LEG-Betreiber*innen.

 

LEG Betreiber*in

  • Regelt die Konditionen innerhalb der LEG mit den Teilnehmer*innen in einem Vertrag.

  • Vertritt die LEG gegenüber dem VNB.

  • Meldet dem VNB Mutationen in der LEG.

  • Ist verantwortlich für die Abrechnung der LEG-internen Stromlieferungen. Bei Bedarf wird ein Abrechnungsdienstleister damit beauftragt.

  • Optional: Rechnet die Netzkosten und den vom VNB gelieferten Strom ab.

 

LEG Teilnehmer*in (Produzent)

  • Regelt mit der LEG den Preis für die Stromeinspeisung in die LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

  • Verkauft den eingespeisten Strom prioritär innerhalb der LEG.

  • Verkauft den überschüssigen Strom (der nicht in der LEG veräussert werden konnte) an den VNB.

 

LEG Teilnehmer*in (Konsument)

  • Regelt mit der LEG den Preis für den Strombezug aus der LEG sowie die Kostentragung für die Administration und Abrechnung.

  • Kauft den Strom prioritär aus der LEG ein.

  • Kauft den Reststrombezug beim VNB ein (oder bei Dritten bei Marktzugang).


Haben Sie Fragen zur LEG? Schreiben Sie uns!

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