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IBI aktuell

Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die IBI ist gesetzlich verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung von HKN ist freiwillig.

Verkauf Energie

Für die überschüssige Energie, welche private Produzent*innen in das Verteilnetz der IBI einspeisen, bezahlt die IBI einen marktüblichen Preis. Dieser wird quartalsweise festgelegt und orientiert sich am Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE). Der Referenzmarktpreis wird vierteljährlich, jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende, veröffentlicht.

Seit dem 2. Quartal 2025 berücksichtigt die IBI die Energieverordnung (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 1bis EnV), welche ab 2026 Mindestvergütungen für die verschiedenen Arten von Klein- und Mittelanlagen festlegt.

Preis Rückliefervergütung Energie (exkl. MWST)

3. Quartal 20256.00 Rp./kWh
4. Quartal 20259.51 Rp./kWh*
1. Quartal 202610.27 Rp./kWh

*Die Differenz zu den bereits erfolgten Gutschriften (9.38 Rp./kWh) wird mit der Energierechnung Q1/2026 ausgeglichen.

Preisvergleich Rückliefervergütung mit IBI-Strom

Der Preis für IBI-Strom lässt sich nicht direkt mit dem Preis der Rückliefervergütung vergleichen: Die Energie, welche wir unseren Kund*innen verrechnen, beschaffen wir längerfristig über einen Zeitraum von drei Jahren. Die aktuellen Strompreise entsprechen somit den Markpreisen, welche zum Zeitpunkt der Beschaffung gültig waren. Im Gegensatz dazu wird der Preis für die Rückliefervergütung eher kurzfristig (vierteljährlich) festgelegt.

 

Idealerweise wird der Strom vom Solardach selber genutzt und nicht ins Netz der IBI eingespeist. So können die Energiekosten reduziert werden und die eigene Anlage wird schneller amortisiert.


Verkauf Herkunftsnachweise (HKN)

Produzent*innen auf dem Bödeli, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 7a EnG erhalten, können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an die IBI verkaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage von der Pronovo AG für den Handel der HKN freigegeben wurde.

Preis Vergütung HKN

1. Januar bis 31. Dezember 20262,50 Rp./kWh (exkl. MWST)

Der Preis für HKN gilt jeweils für ein Jahr. Kund*innen haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie die HKN an die IBI abtreten oder selbst vermarkten wollen. Der Wechsel zu einem anderen Abnehmer muss der IBI bis Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.


Anmeldung HKN-Dauerauftrag

Konto A (HKN abgebender Anlagenbetreiber)

* Bitte alle erforderlichen Felder ausfüllen.

* Mehrwertsteuer

Anlagenstandort

Konto B (Händler)

Name des Händlers: Industrielle Betriebe Interlaken AG - IBI
Unternehmens-ID: 32XMKF030E
Strasse, Nr.: Fabrikstrasse 8
PLZ, Ort: 3800 Interlaken

Hiermit bestätige ich für die Produktionsanlage

Anteil Händler
100%

Gültig bis:
Widerruf

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir HKN erst nach der Beglaubigung durch die Pronovo AG vergüten können.

 

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