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IBI aktuell

Beim Produkt ZEV und vZEV Komfort erübrigt sich der Aufbau einer eigenen Messinfrastruktur. Die IBI vermietet geeichte Zähler, liest diese aus und registriert die Verbräuche. Daraus ergeben sich die Verbrauchsprotokolle pro Zähler für den ab der PV-Anlage sowie den aus dem Netz bezogenen Strom. Die ZEV-Vertretung bestimmt den Tarif für den innerhalb des ZEV/vZEV verbrauchten Solarstrom. Nebst der Messung der individuellen Energiebezüge übernimmt die IBI auch die Rechnungsstellung und das Inkasso bei den ZEV-Teilnehmenden. Das Geld wird der ZEV-Vertretung innerhalb von 40 Tagen gutgeschrieben.

Dieses Komfortmodell bieten wir auch für virtuelle ZEVs an.

Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV oder vZEV beachten

  • Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen.

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung.

  • Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest.

  • Die Zahlungsausstände der Teilnehmenden sind Sache der ZEV-Vertretung.

Vorteile von ZEV und vZEV Komfort

  • Günstigere Strompreise für die Teilnehmenden

  • Keine eigene Messinfrastruktur nötig

  • Betrieb der Messinfrastruktur (Wartung, Eichung, Ersatz, usw.) ist Sache der IBI

  • Der aus dem Netz bezogene Strom wird wie gewohnt abgerechnet

  • Die ZEV-Vertretung hat keinen Aufwand für die Verrechnung und das Inkasso

  • Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Eigentümer*innen, bestehende und potenzielle Mieter*innen

Monatliche Kosten

GrundpreiseVerrechnung anCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Hauptzähler bei ZEV oder virtueller Messpunkt bei vZEVZEV6.807.35
ProduktionszählerZEV6.807.35

Messkosten
Hauptzähler ZEVZEV4.705.08
Virtueller Messpunkt vZEVZEV3.503.78
Zähler für Allgemeinstrom ZEV4.705.08
Wohnungszähler Teilnehmende4.705.08
WandlerzählerZEV6.507.03

Abrechnungsdienstleistung
Abrechnung und Rechnungsstellung pro TeilnehmendeZEV4.004.32

Verluste innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft gehen zu Lasten des ZEV/vZEV.

grafik_zev_komfort.png

Diese Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich bitte über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.

  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Haupt- / Rücklieferungszähler (Smart Meter der IBI)

  3. Produktionszähler der IBI

  4. Eingespeiste Überschussmenge Solarstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage keinen Strom produziert

  6. ZEV-Vertretung

  7. Wohnungszähler (Smart Meter der IBI)

  8. ZEV/vZEV-Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV/vZEV für die Messdienstleistung sowie die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts. Alle ZEV-Teilnehmenden beziehen das gleiche Stromprodukt.

    IBI-Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  10. Rechnungstellung und Inkasso durch IBI an die ZEV-Teilnehmenden für die individuell verbrauchte Energie aus dem Netz und von der Solaranlage

  11. Gutschrift an die ZEV-Vertretung

  12. Virtueller Messpunkt

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Technische Machbarkeitsabklärung


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