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IBI aktuell

Da Gas weitgehend geruchsfrei ist, wird ihm aus Sicherheitsgründen ein Geruchsstoff beigemischt. Wird dieser Geruch wahrgenommen, muss noch keine unmittelbare Gefahr drohen.

Damit sich Gas überhaupt entzünden kann, müssen sich zwischen 5 bis 15 Volumenprozente Erdgas in der Luft befinden und gleichzeitig eine Zündtemperatur von mindestens 650° vorhanden sein. Diese Kombination kommt selten vor. Trotzdem ist Vorsicht geboten, denn Gasgeruch deutet immer auf eine undichte Stelle an einer Gasleitung oder einem Gasgerät hin. Ein Schaden muss sofort repariert werden.

Keine Panik!

1. Keine Funken oder Flammen erzeugen

Keine elektrischen Schalter betätigen, keine Stromstecker herausziehen, keine Klingel und keinen Lift benützen. Telefonieren Sie nicht – weder mit dem Handy noch mit dem Festnetztelefon. Elektrische Geräte können beim Ein- oder Ausschalten Funken erzeugen.
 

2. Fenster und Türen öffnen

Sofort Fenster und Türen öffnen. Frische Luft senkt die Gaskonzentration.
 

3. Gas-Absperrhahn schliessen
 

4. Mitbewohner*innen warnen (an Türen klopfen, nicht klingeln!)

Das Gebäude verlassen. Nicht in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft aufhalten.
 

5. Gasgeruch melden

Telefon +41 33 826 30 00
Achtung: Ausserhalb der Gefahrenzone telefonieren!
 

Lassen Sie Störungen und Schäden an Gasanlagen nur von einer Fachperson beheben.