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IBI aktuell

Die Gründung einer privaten LEG ist möglich, aber komplex.


Wer eine private LEG gründen und betreiben will, ist verantwortlich für

  • die Suche nach Teilnehmenden

  • die korrekte und mehrwertsteuerkonforme Verrechnung der Strombezüge innerhalb der LEG

  • die Einhaltung des Verhältnisses zwischen Produktionsleistung der PV-Anlage und der Anschlussleistung aller Teilnehmenden

  • Meldung der LEG sowie Veränderungen von Teilnehmenden an die IBI


In den Besonderen Geschäftsbedingungen der IBI werden die Anforderungen zur Bildung einer LEG festgelegt.
 

Der/die LEG-Betreiber*in meldet die private LEG bei der IBI an und reicht die dafür erforderlichen Informationen sowie ein von allen Partien unterzeichnetes Teilnehmerformular ein.
 

Bei Bedarf installiert die IBI innerhalb von 3 Monaten die nötigen Smart Meter. Der Aktivierungszeitpunkt der LEG wird dem/der Betreiber*in von der IBI mitgegeilt.
 

Wichtig: Der LEG-interne Preis betrifft ausschliesslich die Energie. Netzkosten und gesetzliche Abgaben werden weiterhin von der IBI erhoben und direkt an die Teilnehmenden verrechnet. Das Sparpotential hängt vom Zeitpunkt und der Menge des Stromverbrauchs, des LEG-Strompreises und den Abrechnungskosten ab.

 

Die IBI verrechnet für die Einrichtung einer privaten LEG die einmalige Gebühr von pauschal CHF 400.


Wünschen Sie eine Beratung?

Für eine persönliche Beratung können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – kontaktieren Sie uns einfach per Tel. 033 826 30 00. Die Beratungsgebühr beträgt CHF 130.– pro Stunde. Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlosen Beratungen zur Gründung privater LEG anbieten.


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