Rückliefervergütung & Herkunftsnachweise
für private Produzent*innen
Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). Die IBI ist gesetzlich verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung von HKN ist freiwillig.
Verkauf Energie
Für die überschüssige Energie, welche private Produzent*innen in das Verteilnetz der IBI einspeisen, bezahlt die IBI einen marktüblichen Preis. Dieser wird quartalsweise festgelegt und orientiert sich am Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE). Der Referenzmarktpreis wird vierteljährlich, jeweils bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende, veröffentlicht.
Seit dem 2. Quartal 2025 berücksichtigt die IBI die Energieverordnung (Art. 12 Abs. 1 und Abs. 1bis EnV), welche ab 2026 Mindestvergütungen für die verschiedenen Arten von Klein- und Mittelanlagen festlegt.
Preise Rückliefervergütung Energie (exkl. MWST)
| Anlagen bis 30 kWp* | Anlagen 30-150 kWp mit Eigenverbrauch | Anlagen 30-150 kWp ohne Eigenverbrauch | Anlagen über 150 kWp | |
| 1. Quartal 2026 | 10.27 kWh | 10.27 Rp./kWh | 10.27 Rp./kWh | 10.27 Rp./kWh |
| 2. Quartal 2026 | 6 Rp./kWh | gem. Anlagenleistung** | 6.2 Rp./kWh | 3.9 Rp./kWh |
*Für PV-Anlagen bis 30 kWp ist die garantierte Untergrenze 6 Rp./kWh. Liegt der Referenzmarktpreis höher, erhalten Sie den höheren Marktpreis.
**180 ÷ Anlagenleistung (kWp) = ..... Rp./kWh
Preisvergleich Rückliefervergütung mit IBI-Strom
Der Preis für IBI-Strom lässt sich nicht direkt mit dem Preis der Rückliefervergütung vergleichen: Die Energie, welche wir unseren Kund*innen verrechnen, beschaffen wir längerfristig über einen Zeitraum von drei Jahren. Die aktuellen Strompreise entsprechen somit den Markpreisen, welche zum Zeitpunkt der Beschaffung gültig waren. Im Gegensatz dazu wird der Preis für die Rückliefervergütung eher kurzfristig (vierteljährlich) festgelegt.
Idealerweise wird der Strom vom Solardach selber genutzt und nicht ins Netz der IBI eingespeist. So können die Energiekosten reduziert werden und die eigene Anlage wird schneller amortisiert.
Verkauf Herkunftsnachweise (HKN)
Produzent*innen auf dem Bödeli, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren und keine Einspeisevergütung gemäss Art. 7a EnG erhalten, können den ökologischen Mehrwert ihrer Produktion in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) an die IBI verkaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage von der Pronovo AG für den Handel der HKN freigegeben wurde.
Preis Vergütung HKN
| 1. Januar bis 31. Dezember 2026 | 2,50 Rp./kWh (exkl. MWST) |
Der Preis für HKN gilt jeweils für ein Jahr. Kund*innen haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie die HKN an die IBI abtreten oder selbst vermarkten wollen. Der Wechsel zu einem anderen Abnehmer muss der IBI bis Ende Oktober des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.
