Menu

IBI aktuell

Beim Produkt ZEV und vZEV Privat wird der gesamte Zusammenschluss als ein einzelner Netz- und Stromkunde der IBI geführt. Dabei misst die ZEV-Vertretung den internen Strombezug und verrechnet diesen verbrauchsgerecht inklusive der Verwaltungskosten an die ZEV-Teilnehmenden. Die IBI-Hauptmessung erfasst, wie viel Energie aus dem IBI-Netz in den ZEV fliesst und wie viel zurückgespeist wird. Der ZEV ist über eine Anschlussleitung mit dem IBI-Stromnetz verbunden. Sind mehrere Gebäude Teil des ZEV, wird der Strom unter diesen Gebäuden über eine private Leitung verteilt.

Das müssen Sie bei der Bildung eines ZEV/vZEV beachten

  • Die Produktionsleistung der PV-Anlage muss mindestens 10 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden Parteien betragen.

  • Es entsteht eine vertragliche Bindung zwischen dem ZEV/vZEV und der IBI; Ansprechperson ist die ZEV-Vertretung.

  • Die Gründung eines ZEV/vZEV erfordert die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmenden.

  • Der ZEV kann mit einer privaten Messinfrastruktur installiert werden. Der Rückbau bestehender Infrastrukturen ist Sache des ZEV.

  • Der vZEV kann mit Smart Metern der IBI umgesetzt werden.

  • Die ZEV-Vertretung legt jährlich den Tarif für den Solarstrom gemäss den gesetzlichen Vorgaben fest.

  • Die verbrauchsgerechte Abrechnung und das Inkasso ist Sache der ZEV-Vertretung.

  • Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben ist Sache des ZEV/vZEV.

Vorteile für den Eigentümer (Produzent)

  • Steigende Rentabilität und schnellere Amortisationszeit der PV-Anlage

  • Attraktivitätssteigerung der Liegenschaft für Stockwerkeigentümer*innen, bestehende und potenzielle Mieter*innen

  • Günstigere Strompreise als beim Energieversorgungsunternehmen


Wünschen Sie eine Beratung?

Für eine persönliche Beratung können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – kontaktieren Sie uns einfach per Tel. 033 826 30 00. Die Beratungsgebühr beträgt CHF 130.– pro Stunde. Bitte beachten Sie, dass wir keine kostenlosen Beratungen zur Gründung privater Eigenverbrauchslösungen anbieten.




Monatliche Kosten

GrundpreiseVerrechnung anCHF exkl. MWSTCHF inkl. 8,1 % MWST
Hauptzähler bei ZEV oder virtueller Messpunkt bei vZEVZEV6.807.35
ProduktionszählerZEV6.807.35

Messkosten
Hauptzähler ZEVZEV4.705.08
Virtueller Messpunkt vZEVZEV3.503.78
Zähler für AllgemeinstromZEV4.705.08
WohnungszählerTeilnehmende4.705.08
WandlerzählerZEV6.507.03

Verluste innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft gehen zu Lasten des ZEV/vZEV.

Die Gründung eines ZEV muss vom Eigentümer der Liegenschaft oder von den Stockwerkeigentümern selbst initiiert und umgesetzt werden. Die rechtlichen Grundlagen und Vorgaben zur Erstellung eines ZEV finden Sie im «Leitfaden Eigenverbrauch» von EnergieSchweiz, Bundesamt für Energie BFE, energieschweiz.ch

zev_4_privat.png

Die Grafik zeigt nur eine mögliche Variante zur Bildung eines ZEV oder vZEV. Informieren Sie sich über die Optionen für Ihr eigenes Objekt.

 

  1. Hausanschlusskasten HAK

  2. Hauptzähler der IBI (Messung Bezug und Rücklieferung)

  3. Produktionszähler der IBI (Pflicht bei Anlagen >30 kVA AC Nennleistung)

  4. Erfassung der eingespeisten Überschussmenge Sonnenstrom

  5. Netzbezug, wenn PV-Anlage kein Strom produziert

  6. ZEV-Vertretung

  7. Private Messinfrastruktur des ZEV (oder IBI-Zähler im Falle eines vZEV)

  8. ZEV-Teilnehmende

  9. IBI-Rechnung an den ZEV für die aus dem Netz bezogene Energie (Rot) zum Tarif des IBI-Standardstromprodukts IBI-

  10. Gutschrift für die ins Netz zurückgespeiste Überschussenergie aus der PV-Anlage (Gelb) zum jeweils gültigen Rückliefertarif.

  11. Die IBI liefert Messdaten der virtuell Teilnehmenden an den ZEV

  12. Die verursachergerechte Verrechnung der aus dem Netz bezogenen und der von der PV-Anlage produzierten Energie an die ZEV-Teilnehmer ist Sache der ZEV-Vertretung, ebenso das Inkasso

  13. Virtueller Messpunkt


Technische Machbarkeitsabklärung


Anmeldung & Mutation