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IBI aktuell

Die Abrechnung in einer LEG erfolgt quartalsweise in folgenden Schritten: 

  1. Ermittlung Anteil des Energiebezugs aus der LEG  

  2. Berechnung des gesetzlich festgelegten Netzabschlages 

  3. Anwendung des Netzabschlages und damit Reduktion der Kosten. 

Berechnungsbeispiel Gemeinde-LEG mit 20 % Netzabschlag 

Ausgangsdaten:

Gesamtverbrauch Kunde1'500 kWh
Bezug aus LEG500 kWh
Bezug aus Netz1'000 kWh
Gesetzlicher Netzabschlag20 %

1. Anteil LEG-Energie berechnen

LEG-Anteil: 500 / 1'500 = 33,3 %
33.3 % respektive 1/3 des Verbrauchs stammen aus der LEG. Der Reststrom wird aus dem IBI-Netz bezogen.

2. Effektiven Netzabschlag berechnen 

Der gesetzliche Abschlag in der Gemeinde-LEG beträgt immer 20 % und wird mit dem LEG-Anteil gewichtet:
Effektiver Abschlag auf Netznutzung: 33,3 % × 20 % = 6,66 % 

3. Anwendung auf Netznutzung

Beispiel:

Arbeitspreis Netznutzung CHF 50.00
Leistungspreis CHF 30.00
Grundpreis CHF 20.00
Total Netznutzung ohne LEG CHF 100.00

Nicht abschlagberechtigt sind die Messkosten, Systemdienstleistungen und Abgaben. 

Abschlag (6.66 %): CHF 100.00 × 6.66 % = CHF 6.65 

Ergebnis

Netznutzung ohne Teilnahme an der LEGCHF 100.00
Netznutzung in der LEGCHF 93.35
Einsparung durch Teilnahme an der LEGCHF 6.65

Durch die Teilnahme an der LEG reduziert sich der Betrag auf der Quartals-Rechnung in diesem Beispiel um CHF 6.65.