LEG Abrechnung
Die Abrechnung in einer LEG erfolgt quartalsweise in folgenden Schritten:
Ermittlung Anteil des Energiebezugs aus der LEG
Berechnung des gesetzlich festgelegten Netzabschlages
Anwendung des Netzabschlages und damit Reduktion der Kosten.
Berechnungsbeispiel Gemeinde-LEG mit 20 % Netzabschlag
Ausgangsdaten:
| Gesamtverbrauch Kunde | 1'500 kWh |
| Bezug aus LEG | 500 kWh |
| Bezug aus Netz | 1'000 kWh |
| Gesetzlicher Netzabschlag | 20 % |
1. Anteil LEG-Energie berechnen
LEG-Anteil: 500 / 1'500 = 33,3 %
33.3 % respektive 1/3 des Verbrauchs stammen aus der LEG. Der Reststrom wird aus dem IBI-Netz bezogen.
2. Effektiven Netzabschlag berechnen
Der gesetzliche Abschlag in der Gemeinde-LEG beträgt immer 20 % und wird mit dem LEG-Anteil gewichtet:
Effektiver Abschlag auf Netznutzung: 33,3 % × 20 % = 6,66 %
3. Anwendung auf Netznutzung
Beispiel:
| Arbeitspreis Netznutzung | CHF 50.00 |
| Leistungspreis | CHF 30.00 |
| Grundpreis | CHF 20.00 |
| Total Netznutzung ohne LEG | CHF 100.00 |
Nicht abschlagberechtigt sind die Messkosten, Systemdienstleistungen und Abgaben.
Abschlag (6.66 %): CHF 100.00 × 6.66 % = CHF 6.65
Ergebnis
| Netznutzung ohne Teilnahme an der LEG | CHF 100.00 |
| Netznutzung in der LEG | CHF 93.35 |
| Einsparung durch Teilnahme an der LEG | CHF 6.65 |
Durch die Teilnahme an der LEG reduziert sich der Betrag auf der Quartals-Rechnung in diesem Beispiel um CHF 6.65.
