Energierechnung und Zählerablesung
Energierechnungen
Die Rechnungen für Strom-, Gas- und Wasser entsprechen den effektiv bezogenen Mengen. Die Verrechnung erfolgt quartalsweise, jeweils im Januar, April, Juli und Oktober. Kundinnen und Kunden der Stromprodukte "Strom Midi" und "Strom Maxi" erhalten eine monatliche Abrechnung.
Zählerablesungen & Selbstdeklaration
Strom-, Gas- und Wasserzähler werden einmal pro Quartal abgelesen. Sie können uns Ihre Zahlerstände auch bequem im IBI-Kundenportal übermitteln.
Zusätzliche Ablesungen
Auf Kundenwunsch führen wir für Strom, Gas und Wasser auch Zwischenablesungen durch. Pro Zwischenablesung wird eine Gebühr von CHF 45.00 (exkl. MWST) erhoben. Für Grosskunden gelten individuelle Vereinbarungen betreffend der Ablese- und Abrechnungszyklen.
Details finden Sie in der Gebühren- und Preisverordnung.
Gemeindegebühren Kehricht und Abwasser
Die Einwohnergemeinden auf dem Bödeli beauftragen die IBI mit dem Inkasso für folgende Gebühren:
Kehrichtgrundgebühren (Interlaken und Unterseen)
Abwassergrundgebühren und -verbrauchsgebühren (Unterseen)
Begriffe
Energielieferung
Gelieferte elektrische Energie; der abrechnungsrelevante Stromverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Einheitstarif
Einheitlicher Stromtarif, der 24 Stunden gültig ist. Der Einheitstarif ersetzt seit 1. Januar 2026 den Hoch- und Niedertarif.
Der Einheitstarif ermöglicht es, Strom ohne Mehrkosten tagsüber zu nutzen. Das fördert die direkte Nutzung von Solarstrom, verbessert die Netzstabilität und senkt langfristig Kosten.
Netznutzung
Die Kosten für Netznutzung umfassen die Aufwendungen der gesamten Netzinfrastruktur, um die elektrische Energie vom Kraftwerk zum Kunden zu transportieren. Die Netznutzung muss gemäss Stromversorgungsgesetz separat auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Grundpreis Netznutzung
Damit wird die verbrauchsunabhängige Komponente des Strompreises bezeichnet. Der Grundpreis deckt Leistungen des Netzanschlusses wie Netzbetrieb, Ablesung, Fakturierung, usw. ab.
Messtarif pro Messpunkt
Kosten für die Messung, die Übertragung der Daten zum Netzbetreiber sowie der Instandhaltung der Messinfrastruktur.
Systemdienstleistungen
Mit den Systemdienstleistungen werden die Aufwendungen des nationalen Netzbetreibers (Swissgrid) für den sicheren Betrieb, die Regelung, Reservehaltung und Steuerung des schweizerischen Höchstspannungsnetzes abgegolten.
Abgaben Gemeinwesen
Sind zwischen den Vertragsgemeinden und den IBI geregelt.
Förderabgaben
Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien (KEV) sowie zum Schutz der Gewässer und Fische.
CO2-Abgabe
Die CO2-Abgabe erscheint auf der Abrechnung für den Gasverbrauch auf einer separaten Zeile. Weitere Infos unter folgendem Link:
Stromreserve
Mit dieser Abgabe werden die Kosten für Massnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gedeckt. Dazu zählen insbesondere die Wasserkraftreserve, Reservekraftwerke und Notstromgruppen, die der Bundesrat zur Absicherung der Stromversorgung eingeführt hat.
Zuschlag solidarisierte Kosten
Dieser Kostenbeitrag deckt zusätzliche Kosten des Übertragungsnetzes (Swissgrid).
Blindstrom / Blindenergie
Blindenergie ist Energie, die im Stromnetz ständig zwischen Erzeuger (Stromlieferant) und Verbraucher pendelt. Sie wird aber im elektrischen Verbraucher nicht umgewandelt, überträgt keine Wirkleistung und ist somit nicht nutzbar. Blindenergie kommt also nicht zur Erbringung einer Arbeit zum Einsatz, sondern belastet vielmehr ungenutzt das Stromnetz. Allerdings benötigen gewisse Verbraucher wie z.B. Motoren oder Wärmepumpen für den Aufbau ihres Magnetfeldes nebst der Wirkenergie eben auch die Blindenergie.
Verrechnung von Blindstrom
Die gemessene Blindenergie, bis maximal 50 % der Wirkenergie, ist im Preiselement des Arbeitspreises (Netznutzung) mit eingerechnet. Die darüber hinaus gemessene Blindenergie wird mit dem Preiselement Blindenergie verrechnet.
So sparen Sie Mehrkosten für Blindstrom
Mit einer sogenannten Blindstromkompensationsanlage lassen sich die Kosten für die Blindenergie reduzieren oder komplett vermeiden. Diese Anlagen erbringen die notwendige Blindleistung und nehmen sie wieder auf. Das reduziert den Anteil des vom Energieversorger bezogenen Blindstroms oder entlastet das Stromnetz sogar ganz. Für mehr Informationen zu Blindstromkompensationsanlagen kontaktieren Sie Ihren Elektroinstallateur.

